Eltern, die ihr Kind zum Besuch einer Kindertagesstätte (Regelbereich und Krippe) für das Kita-Jahr 2022/23 in der Stadt Osterholz-Scharmbeck anmelden möchten, sollten dies bis zum 31. Januar 2022 erledigen. Dies gilt sowohl für städtische Kindertagesstätten als auch Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die ev.-luth. Kirchengemeinden „St. Marien“ und „St. Willehadi“, die Lebenshilfe Osterholz gGmbH, das SOS-Kinderdorf Worpswede e.V., das Deutsche Rote Kreuz e.V. (Kreisverband Osterholz), die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Regionalverband Bremen-Verden) sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck haben hierfür eine zentrale Meldestelle eingerichtet.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldeformulare sind auf der Internetseite der Stadt unter https://www.osterholz-scharmbeck.de/kitas in der Rubrik Kindertagesstätten/Dokumente abzurufen. Hier ist auch eine Übersicht der Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Anmeldeformulare im Rathaus (im Bürgerbüro sowie in den Zimmern 128 und 129) oder bei den Leitungen der Kindertagesseinrichtungen zu erhalten. Die Anmeldungen können im Rathaus oder in den jeweiligen Einrichtungen abgegeben werden.
Es wird darüber hinaus empfohlen, sich vorher über die in Frage kommenden Einrichtungen zu informieren. Es wird gebeten, bei der Anmeldung auch alternative Wünsche anzugeben.
Was muss ich tun, wenn ich die Einrichtung für mein Kind wechseln möchte?
Sollten Eltern einen Einrichtungswechsel bzw. eine geänderte Betreuungszeit wünschen, so sollte ebenfalls bis zum 31. Januar 2022 eine entsprechende Ummeldung vorgenommen werden.
Wie geht es nach meiner Anmeldung weiter?
Die Kindertagesstätten werden die bei ihnen angemeldeten Kinder dann der zentralen Meldestelle mitteilen, damit nach Vorliegen sämtlicher Anmeldungen eine Verteilung vorgenommen werden kann. Hierbei werden
u. a. die Elternwünsche von den Kindern, die das fünfte Lebensjahr vollendet haben, vorrangig berücksichtigt, doch sind auch andere Gegebenheiten wichtig. So werden u.a. Krippenkinder bevorzugt behandelt.
Kinder, die nach dem 31. Januar 2022 angemeldet werden, werden im Rahmen freier Betreuungsplätze berücksichtigt, sofern nicht besondere Gründe für eine vorzeitige Aufnahme sprechen.
Nicht dem geschilderten gemeinsamen Aufnahmeverfahren angeschlossen sind die Kindertagesstätten des „Montessori-Vereins Osterholz e.V.“ und des „Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Landkreis Osterholz e.V.“.
Aufnahmen in diesen Kindertagesstätten sind mit den Trägern direkt zu regeln.
Wann beginnt das neue Kita-Jahr?
Das neue Kita-Jahr beginnt in der Regel am 1. August. Durch eventuelle Schließzeiten der Einrichtungen in den Sommerferien ist es möglich, dass die Aufnahme des Kindes erst danach erfolgen kann.
