Sanierungssatzung und Sanierungsgebiet
Auf Grundlage der Ergebnisse der in 2017/2018 durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen wurde der Antrag der Stadt Osterholz-Scharmbeck auf Einwerbung von Städtebaufördermitteln für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bewilligt.
Der Rat der Stadt hat daraufhin in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ beschlossen. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt und soll zügig innerhalb einer Frist von 10 Jahren umgesetzt werden.
Die Sanierungssatzung kann erlassen werden, da aus den Vorbereitenden Untersuchungen hervorgeht, dass städtebauliche Missstände vorliegen und ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Sanierung besteht. Mit der Sanierungssatzung wird der räumliche Geltungsbereich der Sanierung - das Sanierungsgebiet - bestimmt. Das Sanierungsgebiet wird mit „Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ bezeichnet. Der Lageplan, in dem der räumliche Geltungsbereich durch eine Umgrenzungslinie gekennzeichnet ist, ist Bestandteil der Satzung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden zum Download eingestellten Unterlagen.
Darüber hinaus ist mit dem Beschluss über die Satzung zum Sanierungsgebiet die Entscheidung zu treffen, ob die Sanierung im Rahmen eines vereinfachten oder eines umfassenden Sanierungsverfahrens durchzuführen ist. Bei umfassenden Sanierungsverfahren finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach den §§ 152 – 156a BauGB Anwendung. In diesen Vorschriften sind die Behandlung der sanierungsbedingten Werterhöhungen, u.a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen geregelt. Das umfassende Sanierungsverfahren ist in Niedersachsen Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren".
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden zum Download eingestellten Unterlagen.
Dokumente
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Sanierungssatzung (324 kB) |
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OHZ-Innenstadt_Sanierungsgebiet (1 MB) |
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Beschlussvorlage-Durchfuehrungsfrist (59 kB) |