Eltern, die ihr Kind zum Besuch einer Kindertagesstätte (Regelbereich und Krippe) für das Kita-Jahr 2025/26 in der Stadt Osterholz-Scharmbeck anmelden möchten, sollten dies bis zum 31. Januar 2025 erledigen. Dies gilt sowohl für städtische Kindertagesstätten als auch Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die ev.-luth. Kirchengemeinden „St. Marien“ und „St. Willehadi“, die Lebenshilfe Osterholz gGmbH, das SOS-Kinderdorf Worpswede e.V., das Deutsche Rote Kreuz e.V. (Kreisverband Osterholz), die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Regionalverband Bremen-Verden) sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck haben hierfür eine zentrale Meldestelle eingerichtet.
Anmeldung via Eltern-Portal
Die Anmeldung kann über das Eltern-Portal unter https://www.kita-ohz.de vorgenommen werden. Alternativ können unter https://www.osterholz-scharmbeck.de/kitas in der Rubrik Kindertagesstätten/ Dokumente die Formulare in Papierform abgerufen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Anmeldeformulare im Rathaus (in den Zimmern 128 und 129) oder bei den Leitungen der Kindertagesseinrichtungen zu erhalten.
Es wird empfohlen, sich vorher über die in Frage kommenden Einrichtungen zu informieren. Es wird gebeten, bei der Anmeldung auch alternative Wünsche anzugeben.
Auch Ummeldungen bis zur genannten Frist erledigen
Sollten Eltern einen Einrichtungswechsel bzw. eine geänderte Betreuungszeit wünschen, so sollte ebenfalls bis zum 31. Januar 2025 eine entsprechende Ummeldung vorgenommen werden.
Kinder, die nach dem 31. Januar 2025 angemeldet werden, werden im Rahmen freier Betreuungsplätze berücksichtigt.
Nicht dem geschilderten gemeinsamen Aufnahmeverfahren angeschlossen sind die Kindertagesstätten des „Montessori-Vereins Osterholz e.V.“ und des „Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Landkreis Osterholz e.V.“.
Aufnahmen in diesen Kindertagesstätten sind mit den Trägern direkt zu regeln.
Bitte Schließzeiten der Einrichtungen beachten
Das neue Kita-Jahr beginnt in der Regel am 1. August. Durch eventuelle Schließzeiten der Einrichtungen in den Sommerferien ist es möglich, dass die Aufnahme des Kindes erst danach erfolgen kann.
