Seit dem 01. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Alle zuziehenden Personen müssen bei der Anmeldung den gültigen Personalausweis und/oder den Reisepass vorzulegen. Neu ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein bundeseinheitliches Formular, das den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers enthält, ferner das Datum des Ein- oder Auszugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Wohnungsgeber ist derjenige, der eine Wohnung einer anderen Person willentlich zur Benutzung überlässt. Dies ist in der Regel der Wohnungseigentümer oder die vom Eigentümer beauftragte Person oder Stelle (Hausverwaltung). Für Untermieter ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen und sie der meldepflichtigen Person auszuhändigen. Die neue Regelung schafft mehr Sicherheit. Das einfache Anmelden unter einer beliebigen Anschrift, um dann dort mehr oder weniger illegale Geschäfte abzuwickeln, wird nun deutlich erschwert.
Wohnsitz Anmeldung
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
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Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
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aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
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betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
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Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
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aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17333 Telefax: 04791 1744333 Homepage: https://www.osterholz-scharmbeck.de | Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
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Dokumente
| Wohnungsgeberbestätigung (823 kB) |