Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gemeinden/ Städte sind für die Festlegung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig.
Vergnügungssteuer
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Der Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/ Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
- kommunale Satzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Herr Jörg Mehrtens | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-240 Telefax: 04791 17-44240 E-Mail: mehrtens@osterholz-scharmbeck.de | |