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Schulverweigerung

Allgemeine Informationen

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Der Landkreis Osterholz und die Schulen im Kreisgebiet nehmen Schulverweigerung als große Hürde in Richtung eines guten und erfolgreichen Schulabschlusses wahr und folglich sehr ernst. Mit nahezu allen Schulen der Sekundarstufe 1 wurde in Folge dessen ein Handlungssystem abgestimmt, dass Schulverweigerern auf ihrem baldig besseren Weg durch die Schule unterstützend zur Seite steht.

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Anträge / Formulare

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27711 Osterholz-Scharmbeck
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Telefax: 04791 930-2699
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Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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