Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17333 Telefax: 04791 1744333 Homepage: https://www.osterholz-scharmbeck.de | Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
|