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Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)

Allgemeine Informationen

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit von ca. 3 bis 4 Werktagen. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :69,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
  • :102,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • :22,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro Stadt Osterholz-ScharmbeckStandort anzeigen
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17333
Telefax: 04791 1744333
Homepage: htt­ps://ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de

Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 30


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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