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Personalausweis Ausgabe

Allgemeine Informationen

Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, benötigen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr zuständiges Bürgeramt mit.

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

Welche Unterlagen werden benötigt?


bisheriger Personalausweis

Bei Verlust:

  • anderer Identitätsnachweis
  • ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro Stadt Osterholz-ScharmbeckStandort anzeigen
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17333
Telefax: 04791 1744333
Homepage: htt­ps://ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de

Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 30


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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