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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger oder Gewerbetreibender öffentliche Einrichtungen wie Ratssaal, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

Möchten Sie die Stadthalle als Veranstaltungsort nutzen, setzen Sie sich bitte direkt mit dieser in Verbindung: Telefon: 04791 / 96 55 00.

Bei einer Veranstaltungsanfrage für Gut Sandbeck hilft Ihnen Frau Luchterhand weiter, Telefon 04791 17256.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Stadtverwaltung, um zu erfahren, welcher Fachbereich zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, wie z.B. Vereinen (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.


Ansprechpartner/in
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-0
Telefax: 04791 17-304
E-Mail: Homepage: ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de
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