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Wenn Sie als Bürger oder Gewerbetreibender öffentliche Einrichtungen wie Ratssaal, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung. Möchten Sie die Stadthalle als Veranstaltungsort nutzen, setzen Sie sich bitte direkt mit dieser in Verbindung: Telefon: 04791 / 96 55 00. Bei einer Veranstaltungsanfrage für Gut Sandbeck hilft Ihnen Frau Luchterhand weiter, Telefon 04791 17256. |
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Stadtverwaltung, um zu erfahren, welcher Fachbereich zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, wie z.B. Vereinen (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Ansprechpartner/in
| Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-0 Telefax: 04791 17-304 E-Mail: rathaus@osterholz-scharmbeck.deHomepage: www.osterholz-scharmbeck.de | |