Die Niederschlagswasserkanalbenutzungsgebühren werden nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für befestigte Flächen (Zufahrten, Zuwegungen, Dachflächen usw.) erhoben, von denen Niederschlagswasser in die zentrale öffentliche Abwasseranlage (Regenwasserkanal) abläuft.
Pro m² befestigter Fläche sind im Jahr 0,64 € Gebühr zu zahlen.
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