Manchmal kann ein neutraler Dritter Nachbarn oder anderen „Konfliktparteien“ besser helfen, sich zu verständigen und zu einigen. Dies leisten die beiden ehrenamtlichen Schiedsmänner des städtischen Schiedsamtes. Bevor das Gericht tätig wird, werden sie als Streitschlichter tätig: z.B. bei Beleidigungen, Lärm, Laubfall, Schattenwurf, Bedrohungen, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.
Die Schiedsleute arbeiten unparteiisch und verschwiegen auf Antrag der Parteien und versuchen eine außergerichtliche Einigung. Die Verhandlung ist mündlich und nichtöffentlich. Sie endet in etwa 80% der Fälle mit einer protokollierten und rechtswirksamen Vereinbarung (Vergleich).