Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:
- bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
- beim Konsulat
Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
Gebühr:7,50 EUR
zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr:kostenfrei
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17333 Telefax: 04791 1744333 Homepage: https://www.osterholz-scharmbeck.de | Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
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