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Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren

Voraussetzungen
  • das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
    Anmerkung:
    Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
    Anmerkung:
    Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
  • Online-Bezahlmöglichkeit Visa Kreditkarte oder PayPal
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld) verfügen, der frei gerubbelt werden muss (werden seit 2015 ausgegeben).
  • Die Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen müssen über einen freizulegenden Sicherheitscode verfügen (zu erkennen an einem aufgedruckten QR-Code).
Welche Gebühren fallen an?
  • 3,30 €
Was sollte ich noch wissen?
  • Sie erhalten eine vom System erstellte Bestätigung über die Außerbetriebsetzung
  • Das Hauptzollamt (zuständig für die Kfz-Steuer) und Ihre Versicherung erhalten automatisch eine Information über die erfolgte Außerbetriebsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
StraßenverkehrsamtOsterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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