Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Kommunale Sportstätten
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Herr Heiko Meyer | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-271 Telefax: 04791 17-44271 E-Mail: hmeyer@osterholz-scharmbeck.de | |