Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
- Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
- Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig in der Woche betreut werden. In der Stadt Osterholz-Scharmbeck beträgt die Mindestbetreuungszeit in der Kindertagesstätte und der Krippe 20 Stunden in der Woche. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
