In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Katastrophenschutz
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Herr Thierbach | |
| Ordnungsamt › Sachgebiet Zivilschutz, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst (Leitung) Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 024 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1830 Telefax: 04791 930-111830 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
| Frau Nebel | |
| Ordnungsamt › Sachgebiet Zivilschutz, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 025 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1831 Telefax: 04791 930-111831 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |