Ab wann ist mein Hund zu versteuern?
Jeder Hund der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 84 €
- für den zweiten Hund 114 €
- für jeden weiteren Hund 144 €.
Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?
Die Hundesteuer kann vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. gezahlt werden oder der Jahresbetrag kann in einer Summe zum 01.07. gezahlt werden.
Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?
Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
