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Handwerker: Parkausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Mitarbeitende von Handwerksbetrieben müssen während ihrer Arbeitseinsätze mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an der Einsatzstelle parken. In vielen Bereichen ist jedoch das Parken nur eingeschränkt möglich. Hier bietet auch die Stadt Osterholz-Scharmbeck die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der Antrag kann formlos grundsätzlich entweder am Einsatzort oder am Betriebssitz gestellt werden. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten beigefügten Link.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung)
  • Handwerkskarte oder vergleichbare Dokumente
  • Zulassungsbescheinigungen der eingesetzten Firmenfahrzeuge
    jeweils in Kopie
Welche Gebühren fallen an?

Die Jahresgebühr beträgt 150 Euro für die erste und 75 Euro für jede weitere Genehmigung, die zeitgleich beantragt wird.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmegenehmigung gilt für ein Jahr.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Osterholz-Scharmbeck
Bürgerbüro Stadt Osterholz-ScharmbeckStandort anzeigen
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17333
Telefax: 04791 1744333
Homepage: htt­ps://ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de

Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 30


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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