Mitarbeitende von Handwerksbetrieben müssen während ihrer Arbeitseinsätze mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an der Einsatzstelle parken. In vielen Bereichen ist jedoch das Parken nur eingeschränkt möglich. Hier bietet auch die Stadt Osterholz-Scharmbeck die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der Antrag kann formlos grundsätzlich entweder am Einsatzort oder am Betriebssitz gestellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten beigefügten Link.
Handwerker: Parkausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung)
- Handwerkskarte oder vergleichbare Dokumente
- Zulassungsbescheinigungen der eingesetzten Firmenfahrzeuge
jeweils in Kopie
Welche Gebühren fallen an?
Die Jahresgebühr beträgt 150 Euro für die erste und 75 Euro für jede weitere Genehmigung, die zeitgleich beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung gilt für ein Jahr.
Ansprechpartner/in für die Kommune Stadt Osterholz-Scharmbeck
| Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17333 Telefax: 04791 1744333 Homepage: https://www.osterholz-scharmbeck.de | Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
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