Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ist Träger von acht Grundschulen. Für jede Grundschule wird vom Schulträger ein Schulbezirk festgelegt. Lage und Ausdehnung des Schulbezirks soll so bemessen werden, dass zum Einen eine gleichmäßige Auslastung der Schulen erfolgt, die Schulwege der Schüler und Schülerinnen möglichst kurz sind und zum Anderen bei der Schülerbeförderung durch den Landkreis nur unvermeidbare Kosten entstehen.
Schulanmeldungen für das Schuljahr 2017/2018
Für alle Kinder, die bis zum 30.09.2017 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres 2017/2018 die Pflicht zum Besuch der Grundschule.
Seit mehreren Jahren gibt es in Niedersachsen die Sprachförderung vor der Einschulung. Die Sprachförderung startet jeweils ein Jahr vor der eigentlichen Einschulung. Aus diesem Grunde findet die Schulanmeldung für das Schuljahr 2017/2018 bereits in den nächsten Wochen statt.
Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule ein Anschreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder zu darin noch näher bezeichneten Terminen in der Grundschule anzumelden. Bei diesem Anlass werden die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten spielerischen Verfahren festgestellt.
Sollte anlässlich der Sprachstandserhebung festgestellt werden, dass bei einem Kind die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, ist es verpflichtet an der schulischen Sprachfördermaßnahme teilzunehmen.
Eine Entscheidung über die Schulfähigkeit der schulpflichtigen Kinder erfolgt dann im Frühjahr 2017.
Auch hierzu erfolgen zu gegebener Zeit noch nähere schriftliche Informationen von den Grundschulen.
Kann-Kinder
Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Anmeldungen von Kann-Kindern für das Schuljahr 2016/2017 können ab Februar 2016 vorgenommen werden.
