Die Eigentümer der Grundstücke haben Grundsteuern an die Stadt Osterholz-Scharmbeck zu entrichten. Zusätzlich sind je nach Lage Straßenreinigungsgebühren und/oder Niederschlagswasserkanalbenutzungsgebühren (Regenwasserkanalbenutzungsgebühren) an die Stadt Osterholz-Scharmbeck zu entrichten.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind:
- Grundsteuergesetz; Niedersächsisches Grundsteuergesetz
- Straßenreinigungssatzung
- Straßenreinigungsverordnung
- Straßenreinigungsgebührensatzung
- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
(2.-5. zu finden unter "Satzungen und Verordnungen" im Ordner Finanzen)
Die Abgaben werden gemeinsam in einem sogenannten Verbundbescheid gegenüber den Zahlungspflichtigen festgesetzt. In manchen Fällen beinhalten die Bescheide an die Wohnungseigentümer bei Eigentumswohnungen lediglich die Grundsteuer. Die Straßenreinigungs- und die Regenwasserkanalbenutzungsgebühren werden in diesen Fällen zusammengefasst für die Eigentümergemeinschaft durch besonderen Bescheid geltend gemacht.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das betreffende Wort:
Grundsteuer
