Im Falle einer erforderlichen Genehmigung können Gebühren anfallen. Dies gilt auch für stichprobenartige, amtstierärztliche Kontrollen.
Genehmigung von Tierveranstaltungen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Viehverkehrsverordnung vom 06.07.2007
§ 7 Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007
§ 4 Tollwut-Verordnung vom 11.04.2001
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Veterinäramt | |
| Bahnhofstraße 34 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2131 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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