Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Die Stadt kümmert sich als zuständige Fundbehörde um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Osterholz-Scharmbeck.
Sie können Kleintiere, wie Katzen, Hunde, Nagetiere auch ohne Meldung bei der Stadt Osterholz-Scharmbeck direkt bei Verein Tiere in Not e.V. abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, wenden Sie sich bitte an das Polizeikommissariat Osterholz: Pappstraße 4-6, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Telefon: 04791 307-0.
