Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und
jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes
Führungszeugnis. Dies umfas
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
| Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-0 Telefax: 04791 17-304 E-Mail: rathaus@osterholz-scharmbeck.deHomepage: www.osterholz-scharmbeck.de | |
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übersetzung von Seiten auf osterholz-scharmbeck.de wird durch den Google-Übersetzer durchgeführt. Google-Übersetzer ist ein Drittanbieter, auf den die Stadt Osterholz-Scharmbeck keinen Einfluss hat.
Dieser Service stellt automatisierte Übersetzungen bereit, welche den originalen Inhalt nur annähernd wiedergeben.
Dieser Service dient nur der Vereinfachung und soll vielen Menschen unterschiedlicher Nationalitäten die Möglichkeit der Übersetzung geben. Von daher können diese Übersetzungen nicht immer exakt sein, oder in einigen Fällen sogar falsche Ergebnisse liefern. Zusätzlich ist es nicht möglich, einige Anwendungen, Artikel oder Dokumente (unter anderem Grafiken, Fotos oder PDF-Dateien) zu übersetzen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Der Bürgermeister
Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie mit der Datenschutzerklärung einverstanden sind.
Dear Sir or Madam,
the translation of pages on osterholz-scharmbeck.de is performed by Google Translate, a third party service which the city of Osterholz-Scharmbeck has no control over.
The service provides automated translations that are only an approximation of the websites' original content.
This tool is for your convenience only and should give the possibility of translation to many people of different nationalities. The translations should not be considered exact and in some cases may include incorrect language.
The City of Osterholz-Scharmbeck does not warrant the accuracy, reliability or timeliness of any information translated by this system and will not accept liability for loss incurred as a result. In addition, some applications, files or items cannot be translated including graphs, photos or portable document formats (pdfs).
We ask for your understanding.
City of Osterholz-Scharmbeck
The mayor
Only switch to Google-Translate if you agree to the privacy policy.