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Fischerprüfung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-0
Telefax: 04791 17-304
E-Mail: Homepage: ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de
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