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Einwohnerfragestunde

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Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

Allgemeine Informationen

Als Einwohnerin oder Einwohner von Osterholz-Scharmbeck haben Sie die Möglichkeit, in allen öffentlichen Sitzungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck, in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt, Fragen zu stellen. Eine Einwohnerfragestunde ist zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung als fester Tagesordnungspunkt eingeplant.

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer Einwohnerfragestunde ist in § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck geregelt. Dort heißt es, dass am Anfang einer öffentlichen Ratssitzung eine Einwohnerfragestunde stattfindet. Die Fragestunde wird von der oder dem Ratsvorsitzenden geleitet. Die Fragen werden von der oder dem Ratsvorsitzenden und/oder der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

Nach § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung gilt diese Verfahrensablauf für alle öffentlichen Ausschüsse.

Die Einwohnerfragestunde soll nach § 5 Abs. 3 nicht länger als 30 Minuten dauern. Es sind nur Fragen zulässig, die in der Zuständigkeit der Stadt Osterholz-Scharmbeck im eigenen Wirkungskreis liegen. In Zweifelsfällen entscheidet das für die Beantwortung zuständige Organ. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, erhalten die Fragenden eine schriftliche Antwort, die auch den Ratsfrauen und Ratsherren zuzustellen ist.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Berechtigt, Fragen zu stellen, sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osterholz-Scharmbeck, die weder Ratsfrauen noch Ratsherren noch zum Personenkreis des § 50 NKomVG zu zählen sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
  • § 5 Abs. 3,  § 17 sowie § 21 Abs. 3  der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck.
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-0
Telefax: 04791 17-304
E-Mail: Homepage: ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de
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