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Bundesfreiwilligendienst Informationserteilung

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. Juli 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen und stärkt das Allgemeinwohl. 

Mögliche Gründe für den Bundesfreiwilligendienst sind:

  • Sie möchten Leerzeiten bis zum Studienbeginn sinnvoll nutzen,
  • mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen,
  • im Rahmen eines freiwilligen Engagements wieder in einen Beruf einsteigen oder
  • sich sozial, kulturell oder ökologisch für andere Menschen engagieren.

Wenn Sie sich für ein Engagement im sozialen, kulturellen, ökologischen oder in einem anderen gemeinwohlorientierten Bereich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes interessieren, informieren Sie sich bitte zunächst über mögliche Einsatzbereiche und Einsatzstellen. 

Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:

  • Die Regeldauer beträgt 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate.
  • Wenn Sie älter als 27 Jahre sind, können Sie den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche).
  • Sie erhalten Taschengeld: Der Höchstbetrag liegt bei 469,00 Euro monatlich. (Stand: 01/2023)
  • Ihre Beiträge zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Während des Bundesfreiwilligendienstes haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
  • Grundlage des Einsatzes ist  der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Verfahrensablauf

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der jeweiligen Einsatzstelle.

Die Unterlagen zum Sonderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Osterholz-Scharmbeck
Frau Claudia RenkenStandort anzeigen
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-229
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Personalsachbearbeiterin Ausbildung, Studium und Freiwilligendienste

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