Inhaltsbereich der Seite

 

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Änderung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Rechtsbehelf
  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Wirtschaftsprüferkammer VCard
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Telefon: 030726161-0
Telefax: 030726161-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.wp­k.­de/
Zurück