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Beihilfen Bestattungskosten

Allgemeine Informationen

Ist eine Person bestattungskostenpflichtig und finanziell nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu tragen, kann im Rahmen der Sozialhilfe ein Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gestellt werden.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Osterholz-Scharmbeck
Frau RemmertStandort anzeigen
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck, Zimmer 166 // UG
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-245
Telefax: 04791 17-44245
E-Mail:
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