Ist eine Person bestattungskostenpflichtig und finanziell nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu tragen, kann im Rahmen der Sozialhilfe ein Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gestellt werden.
Beihilfen Bestattungskosten
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
| Frau Remmert | |
| Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck, Zimmer 166 // UG Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-245 Telefax: 04791 17-44245 E-Mail: remmert@osterholz-scharmbeck.de | |