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Begleitetes Fahren mit 17

Allgemeine Informationen

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben.

Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese rosa Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Voraussetzungen an den Fahrschüler:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen an die Begleitpersonen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder Alt-Klasse 3
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (KBA)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • beidseitige Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen
  • beidseitige Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen

für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:

  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
Welche Gebühren fallen an?
  • 53,60 €
  • zzgl. 5,10 € für jede zu überprüfende Begleitperson
  • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich. 

Ausnahme: Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden. 

Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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