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Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen

Allgemeine Informationen

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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zuklappenAnsprechpartner/in
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Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
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Telefax: 04791 1744333
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Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 30


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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