Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss
nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige
und einfache Mö
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Die ehrenamtlichen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt 15,00 Euro (wenn die Parteien sich nicht einigen können). 25,00 Euro sind zu zahlen, wenn eine Einigung erzielt wird. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schwierigen Verfahren, kann die Gebühr auch auf höchstens 50,00 Euro erhöht werden. Hinzu kommen wenige Cent für Auslagen und Schreibgebühren. Zum Beispiel werden pro Seite ausgefertigter Vordrucke 0,51 Euro berechnet. Mit den Auslagen für Telefongebühren und Portokosten bezahlen Sie durchschnittlich 30 bis 35 Euro für eine Verhandlung mit einer Einigung.
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Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:
Internetseite Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
| Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-0 Telefax: 04791 17-304 E-Mail: rathaus@osterholz-scharmbeck.deHomepage: www.osterholz-scharmbeck.de | |
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