Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Außenwerbung - Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen .
Ansprechpartner/in
| Stadt Osterholz-Scharmbeck | |
| Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-0 Telefax: 04791 17-304 E-Mail: rathaus@osterholz-scharmbeck.deHomepage: www.osterholz-scharmbeck.de | |