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Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel

Allgemeine Informationen

Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Diese beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung. Damit sind Versammlungen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung grundrechtlich geschützt.

Vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sind

  • Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen,
  • zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung und Kundgebung.

Artikel 8 des Grundgesetzes bestimmt aber auch die Grenzen der Versammlungsfreiheit:

  • Geschützt sind nur friedliche Versammlungen; es gibt kein Recht zu gewaltsamen Aktionen. Versammlungsteilnehmer verhalten sich unfriedlich, wenn sie Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begehen.
  • Nicht erlaubt ist zudem das Mitführen von Waffen.

Für Versammlungen unter freiem Himmel hat das Grundgesetz weitere gesetzliche Einschränkungen vorgesehen. Gesetzliche Regelungen enthält das Niedersächsisches Versammlungsgesetz, das am 1. Februar 2011 in Kraft getreten ist und das zuvor geltende (Bundes-) Versammlungsgesetzes ersetzt.

Voraussetzungen

Wer eine Demonstration unter freiem Himmel beabsichtigt, hat dies der Versammlungsbehörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe mitzuteilen. Die rechtzeitige Anzeige soll die Versammlungsbehörde in die Lage versetzen,

  • sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Versammlung abzeichnende Konflikte frühzeitig zu erkennen, einen Interessenausgleich herbeizuführen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Schutz der Versammlung und Wahrung von Drittinteressen) und
  • frühzeitig mit den Initiatoren einer Versammlung in Kontakt zu treten, um, Fragen der Durchführung der Versammlung gemeinsam zu erörtern und gegebenenfalls Probleme im Rahmen einer vertrauensvollen Kooperation möglichst einvernehmlich zu lösen.
Anträge / Formulare

Ansprechpartner/in
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-0
Telefax: 04791 17-304
E-Mail: Homepage: ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de
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