Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Landkreis Osterholz | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-0 Telefax: 04791 930-1099 E-Mail: info@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | |