Werbeanlagensatzung Innenstadt
Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für den Bereich "Innenstadt"
Mit der Werbeanlagensatzung wird das Planungsziel angestrebt, Rahmenbedingungen für die städtebauliche Verträglichkeit von großflächigen Werbeanlagen zu definieren.
Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 den Aufstellungsbeschluss einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich "Innenstadt" gefasst.
Verlängerung der Veränderungssperre
Der Rat der Stadt Osterholz-Scharmbeck in seiner Sitzung am 20.06.2019 per Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der Innenstadt beschlossen.
Vorentwurf
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in seiner Sitzung am 29.08.2019 dem Vorentwurf einer Örtlichen Bauvorschift über die Gestaltung der Innenstadt beschlossen.
Entwurf
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 den Entwurf zur Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt (Werbeanlagensatzung) Innenstadt beschlossen. Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung anderer Behörden und Träger öffentlicher Belange waren aufgrund der Rechtsunsicherheit gestoppt und wieder aufgenommen.
Zweite Verlängerung der Veränderungssperre
Der Rat der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der örtlichen Bauvorschrift im Bereich der "Innenstadt" beschlossen.
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt als Satzung beschlossen.