Sanierungsgebiet Innenstadt
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck wurde in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen und der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. September 2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ beschlossen. Im Sanierungsgebiet gilt das Besondere Städtebaurecht nach den §§ 136 ff Baugesetzbuch (BauGB).
Das Sanierungsgebiet umfasst die Osterholz-Scharmbecker Innenstadt. Zentral im Sanierungsgebiet gelegen finden sich der Marktplatz und die St. Willehadi Kirche im Umfeld der Handelslage und verschiedener gastronomischer Angebote sowie des Stadtparks und Scharmbecker Bachs.
Die Sanierungsmaßnahme "Osterholz-Scharmbeck Innenstadt" wird seit ihrer Aufnahme in das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Jahr 2019 aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst. Als generelle Finanzierungsregel für die Städtebauförderung gilt, dass vonseiten des Bundes und des Landes Niedersachsen zusammen zwei Drittel der benötigten Mittel bereitgestellt werden, das verbleibende Drittel ist von der Kommune zu tragen.
Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden die bisherigen sechs Städtebauförderprogramme ab dem Jahr 2020 in drei neuen Programmen zusammengefasst.
Die Sanierungsmaßnahme "Osterholz-Scharmbeck Innenstadt" wurde im Zuge dessen in das Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" überführt.
Mit dem Programm "Lebendige Zentren" werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt.
Daten auf einen Blick
- Gebietsgröße ca. 24 Hektar
- Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (2019) bzw. "Lebendige Zentren" (ab 2020)
- Programmaufnahme erstmalig im Jahr 2019
- Geplanter Kostenrahmen öffentlicher Mittel: insgesamt 13,2 Millionen Euro Städtebauförderung, davon 8,7 Millionen Euro Fördermittel des Landes und Bundes (2/3), 4,4 Millionen Euro kommunaler Eigenanteil (1/3)
- Abschluss der Sanierung bis 2029 geplant
Karte des Sanierungsgebietes (zum Vergrößern bitte anklicken)
Ansprechpartner/in
Frau Julia Kieselhorst![]() | |
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-287 Telefax: 04791 17-44287 E-Mail: innenstadt@osterholz-scharmbeck.deE-Mail: kieselhorst@osterholz-scharmbeck.de | |
Herr Frank Wiesner![]() | |
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-213 Telefax: 04791 17-44213 E-Mail: wiesner@osterholz-scharmbeck.de | |
Herr Stefan Kamischow![]() | |
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17-320 Telefax: 04791 17-44320 E-Mail: kamischow@osterholz-scharmbeck.de |
Dokumente
![]() |
Formular Sanierungsrechtliche Genehmigung (5 MB) |
![]() |
Merkblatt Förderung (287 kB) |
![]() |
Modernisierungsrichtline Innenstadt (148 kB) |
![]() |
Gestaltungsgrundsätze Innenstadt (2 MB) |
![]() |
Sanierungs-ABC (408 kB) |