Sanierungsbeirat
Warum gibt es einen Sanierungsbeirat in Osterholz-Scharmbeck?
Anlässlich der Aufnahme der Stadt Osterholz-Scharmbeck in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. „Lebendige Zentren“ mit der Gesamtmaßnahme "Osterholz-Scharmbeck Innenstadt“ wurde für die Begleitung der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09. Juli 2020 die Gründung eines Sanierungsbeirates beschlossen.
Was macht der Sanierungsbeirat?
Der Sanierungsbeirat begleitet die Gesamtmaßnahme Osterholz-Scharmbeck „Innenstadt“. Er hat die Aufgabe, sich mit Fragen der Durchführung der Sanierung in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet zu befassen und die Belange verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen im Sanierungsgebiet einzubeziehen. Der Sanierungsbeirat soll eine beratende und planungsunterstützende Rolle einnehmen. Die Ergebnisse sollen als Empfehlungen in die Beratungen der Fachausschüsse sowie des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck einfließen.
Tagt der Sanierungsbeirat öffentlich oder nicht öffentlich?
Der Sanierungsprozess Osterholz-Scharmbeck „Innenstadt“ ist transparent angelegt, deshalb soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, den Prozess zu begleiten; aus diesem Grunde tagt der Sanierungsbeirat grundsätzlich öffentlich. Aufgrund von Themen, die der Geheimhaltung unterliegen o.ä., kann es ggf. auch einen nichtöffentlichen Teil geben.
Wer sitzt im Sanierungsbeirat?
Die Zusammensetzung des Sanierungsbeirates besteht aus 16 stimmberechtigten Vertreter/-innen:
- acht politischen Vertreter/innen des Stadtrates (Berechnung nach d'Hondt/ NKomVG),
- zwei Vertreter/innen Innenstadtbeirat,
- ein/e Vertreter/in Wirtschaftstreff,
- ein/e Vertreter/in Kreisbehindertenbeirat,
- ein/e Vertreter/in Seniorenbeirat,
- drei Vertreter/innen Jugend.
Je nach Tagesordnung soll es möglich sein, zu einzelnen Sitzungen auch weitere Personen einzuladen (z.B. Vertreter/innen der Kirche, der STEG, Gewerbetreibende, Planungsbüros etc.).
Hinzu kommen Vertreter/innen des Sanierungsträgers und der Verwaltung.
Die Mitgliedschaft im Sanierungsbeirat ist angelehnt an die Wahlperiode des Rates; diese endet in dieser Legislaturperiode am 31. Oktober 2026.
Was ist die formale Grundlage des Sanierungsbeirates?
Die formale Grundlage des Sanierungsbeirates ist die Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung hat sich der Beirat in der konstituierenden Sitzung (am 20. April 2022) selbst gegeben.
Nachfolgend ist die Geschäftsordnung zum Download bereit gestellt.
Geschäftsordnung Sanierungsbeirat Innenstadt
Um die Kontinuität zu gewährleisten, soll der Sanierungsbeirat in regelmäßigen Abständen tagen. Dabei können alle Planungen und Maßnahmen, die das Sanierungsgebiet betreffen, thematisiert werden. Die Informationen zu den einzelnen Planungen und Sachthemen werden von dem Fachbereich Stadtplanung und Bauen sowie dem Innenstadtmanagement entsprechend vorbereitet und eingebracht.