Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Fundinformation
Hier können Sie Online nach verlorenen Gegenständen suchen. Da auch die anderen Verwaltungen des Landkreises Osterholz (Grasberg, Hambergen, Lilienthal, Ritterhude, Schwanewede und Worpswede) und einige Verwaltungen der näheren Umgebung das Programm "Fundinfo" einsetzen, ist es egal in welcher Kommune Sie Ihren Gegenstand verloren haben - bei erfolgreicher Suche wird Ihnen das zuständige Fundbüro angezeigt.
Die Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Kommune.
Link zur Fundinformation
Online-Versteigerung von Fundfahrrädern
Hier können Sie Fahrräder aus dem Fundsachenbestand der Stadt ersteigern. Für die Nutzung des Portals müssen Sie sich zuvor hier registrieren. Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie im Handbuch für die Fundinfo Online Versteigerung.
Link zum Fundportal.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
In der Stadt Osterholz-Scharmbeck kümmert sich der Verein Tiere in Not e.V. um die Fundtiere . Mit viel Eigenarbeit hat der Verein eine Tierauffangstation gebaut. Ende 2009 konnten die ersten Tiere einziehen.