Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder alternativ einen Platz in der Kindertagespflege.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. Das Land Niedersachsen versetzt die zuständige Stelle in die Lage, die Beitragsfreiheit sicherzustellen.
Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Die Kindertagesstätten in der Stadt Osterholz-Scharmbeck folgen konsequent diesem Auftrag, denn frühe Förderung ist der Schlüssel zu mehr Bildungs- und Lebenschancen für alle Kinder. Hier können Begabungen frühzeitig gefördert sowie Benachteiligungen rechtzeitig erkannt und abgebaut werden. Davon profitieren alle Kinder.