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Tankstelle - Erlaubnis


Zuständige Stelle:

Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf Stadtplan anzeigen

Telefon:
(04791) 17 - 0

Fax:
(04791) 17- 3 04

Email:

Internet:

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Ansprechpartner:

Frau Imke Burfeind
Fachbereich Ordnungswesen

Raum:
182

Telefon:
(04791) 17 - 2 21

Fax:
(04791) 17 - 4 42 21

Email:

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Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher Antrag
  • Alle für die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen

Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.