Hilfsnavigation

Auf einen Klick


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle



Vermessung von Gebäuden


Zuständige Stelle:

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf - Katasteramt Osterholz-Sc
Pappstraße 4
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf Stadtplan anzeigen

Telefon:
04791 / 306-0

Fax:
04791 / 306-25

Internet:

Visitenkarte anzeigen


Leistungsbeschreibung

Bauwerke, die den Grund und Boden maßgeblich und nachhaltig charakterisieren und die im Interesse des Allgemeinwohls als Basisinformationen anzusehen sind, unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht im Liegenschaftskataster. Sie müssen vermessen werden.

In aller Regel entstehen zunächst die Baugrundstücke durch eine Zerlegung, danach werden die Gebäude errichtet und schließlich nach Durchführung der Gebäudevermessung im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.

Nur durch die zeitnahe Erfassung (Vermessung) neu errichteter Gebäude wird der amtliche Nachweis aktuell gehalten und dient damit als Basisfunktion der Allgemeinheit.


An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).