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Wohnsitz: Anmeldung


Zuständige Stelle:

Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf Stadtplan anzeigen

Telefon:
(04791) 17 - 0

Fax:
(04791) 17- 3 04

Email:

Internet:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Ansprechpartner:

Stadt Osterholz-Scharmbeck Bürgerbüro
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf Stadtplan anzeigen

Telefon:
(04791) 17 - 333

Fax:
(04791) 17 - 4 43 33

Email:

Internet:

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Leistungsbeschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern ist.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die sie gezogen sind.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Meldeschein; diesen hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit.
    Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die Meldebehörde ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
  • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer: Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von einer Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium des Inneren und für Sport; aktualisiert am 18.08.2011


Formulare