Hilfsnavigation

Auf einen Klick


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle



Fischereischein: Erteilung


Zuständige Stelle:

Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf Stadtplan anzeigen

Telefon:
(04791) 17 - 0

Fax:
(04791) 17- 3 04

Email:

Internet:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Ansprechpartner:

Stadt Osterholz-Scharmbeck Bürgerbüro
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf Stadtplan anzeigen

Telefon:
(04791) 17 - 333

Fax:
(04791) 17 - 4 43 33

Email:

Internet:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Leistungsbeschreibung

Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein.

Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.

Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

Informationsmöglichkeiten zum Angeln in Niedersachsen und zur Fischerprüfung:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis oder Pass

Für minderjährige Antragsteller ist die zusätzliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters mit Ausweis erforderlich.


Welche Gebühren fallen an?

Einmalig 35,00 Euro


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.


Rechtsgrundlage
Formulare

Was sollte ich noch wissen?

In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.


Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 21.02.2012