Weitere Informationen
Beginn der Schulpflicht
Bisher wurden Kinder schulpflichtig, die zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet hatten. Um Eltern, Schulen und Schulträgern genügend Zeit zu lassen, sich auf die Veränderungen einzustellen, wurde folgende Übergangsregelung geschaffen:
Schulpflichtig werden:
- mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September (2012) vollenden werden.
Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder); diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Anmeldungen von Kann-Kindern müssen im Februar des jeweiligen Schuljahres vorgenommen werden.
Sprachförderung
Seit Schuljahresbeginn 2003/2004 gibt es die Sprachförderung vor der Einschulung. Die Sprachförderung startet jeweils ein Jahr vor der eigentlichen Einschulung.
Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im darauf folgenden Jahr schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule ein Anschreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder zu Gesprächsterminen in der Grundschule anzumelden.
Bei diesem Anlass werden die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten spielerischen Verfahren festgestellt.Sollte anlässlich der Sprachstandserhebung festgestellt werden, dass bei einem Kind die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, ist es verpflichtet an der schulischen Sprachfördermaßnahme teilzunehmen.
Eine Entscheidung über die Schulfähigkeit der schulpflichtigen Kinder erfolgt dann im Frühjahr des Folgejahres. Auch hierzu erfolgen zu gegebener Zeit nähere schriftliche Informationen von den Grundschulen.
Schulferien in Niedersachsen
Informationen zu den Schulferien in Niedersachsen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums. Um dort hin zu gelangen, klicken Sie hier Schulferien in Niedersachsen
Schülerbeförderung
Der Landkreis Osterholz ist für die Schülerbeförderung zuständig.
Schulausfall bei besonderen Witterungsbedingungen
Meldungen über einen Schulausfall werden von allen niedersächsischen Rundfunkanstalten und von Radio Bremen gesendet. Erfolgen keine Ansagen im Rundfunk, finden sowohl der Unterricht als auch die Schülerbeförderung statt.
Ferner erfolgt eine Veröffentlichung über das Internet (www.vmz-niedersachsen.de) und auf der Homepage des Landkreises Osterholz.
Weitergehende Informationen
Auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums eralten Sie aktuelle Informationen zum Thema Schule und Bildung.
